HOHENAU-Schule

Sicherheitskonzept

Sicherheitskonzept

der

Hohenau Grund- und Mittelschule Neubeuern

Erziehliche Maßnahmen / Prävention durch Eltern und Schule

– Kinder anhalten, sofort zu melden, wenn sie von einer fremden Person angesprochen werden

– Kindern altersgerecht erklären, was bei einem Verbrechen geschieht

– Kinder warnen, mit unbekannten Personen mitzugehen, Verhaltensmaßnahmen bei Ansprechen aus dem Auto (Abstand halten)

– das Selbstbewusstsein der Kinder stärken

– mit den Kindern kritische Situationen durchspielen (Rollenspiele):

„Anti-Hysterie-Training“

– Eltern bitten, im Krankheitsfall die Schule unverzüglich, spätestens bis 8.15 Uhr zu informieren, da sonst die Polizei verständigt wird

– Eltern bitten, ihr Kind nur bis zum Eingang zu bringen, nicht bis zum Platz  zu begleiten

– auf Personen achten, die vom Auto aus die Schule beobachten

– auf Personen achten, die Schulbushaltestellen beobachten

– alle Erwachsenen in der Schule zu erhöhter Aufmerksamkeit aufrufen

– das Wahrnehmen von Personen üben und schärfen:

Wer läuft an mir vorbei? Einander grüßen, einander bekannt machen, Anonymität entgegenwirken, voneinander und umeinander wissen

– hinschauen/hinhören: z. B. Wer hantiert mit Waffenkatalogen bzw. wer erzählt z.B. von Kontakten/Waffenangeboten im Darknet, wer gibt Suizidäußerungen? Familienkrisen?

ggf. über Schulleitung Kontaktbeamten beauftragen

– fremde Personen ansprechen: Z. B. fragen, ob man ihnen behilflich sein kann, ob sie etwas suchen, zu wem sie wollen

– bei nicht hinreichend geklärter Anwesenheit einer fremden Person diese auffordern, die Schule unverzüglich zu verlassen, sich vergewissern, dass der Aufforderung Folge geleistet wird, notfalls einen Kollegen oder eine Kollegin holen oder die Polizei einschalten, ggf. den Ausweis zur Feststellung der Personalien verlangen, wenn nötig Polizei zu Hilfe holen

– die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen nicht nur zu Beginn, sondern wiederholt überprüfen

– Kinder und Jugendliche grundsätzlich mit Ab- und Rückmelden bzw. zu zweit zur Toilette, zum Sekretariat, zum Müllcontainer etc. gehen lassen

– darauf achten, ob Kinder und Jugendliche nach angemessener Zeit zurückkommen

– gefährdete Schüler beobachten, ggf. Beratungslehrer, JaS (Jugendsozialarbeit an Schulen), Jugendamt einschalten, Ankündigung Androhung ernstnehmen

 

Organisatorisches

 

– Die Haupteingangstür zur Aula ist während des Schulvormittags verschlossen und von innen mit einem Notfallhebel auch ohne Schlüssel zu öffnen. Die Nebeneingangstüren können von innen geöffnet werden, von außen sind sie  nur mit einem Schlüssel zu öffnen.

– Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter und Eltern sind angehalten, die Schultüren stets geschlossen zu halten.

Bei Alarmierung eines Rettungsdienstes (z.B. Unfall) ist ein Einweiser an die Türe zu stellen

– Vor Unterrichtsbeginn: Eingang aller Schüler/-innen durch die Mittelschul-Aula bzw. Eingang Grundschule, Aufsichtspflicht aller Lehrkräfte in der Vorviertelstunde

– Unterrichtsende: Aufsichtspflicht aller Lehrkräfte lt. LDO bis zum Verlassen der  Klassenzimmer / Garderoben,  anschließend per Plan eingeteilte Busaufsicht am Bereich der

Wartezonen der  Bushaltestelle

–   Ansprechpartner bei Notfällen je nach Lage für Personal, Eltern und Presse: Schulleiter, Stellvertreter,  Sicherheitsbeauftragter, Krisenteam der Einsatzleitung

–   nicht belegte Klassenzimmer sind abzusperren (Fachunterricht, in Pausen usw.)

– Pausenaufsichten, Busaufsichten, Mittagsbetreuung, Reinigungskräfte achten auf

verdächtige Personen

– Handwerker, Referenten/-innen, Außendienstmitarbeiter/-innen sind im Sekretariat / bei der Schulleitung oder beim  Hausmeister anzumelden,

– Einlass von Besuchern nach Klingeln sowie Rückfrage durch  Sprechanlage an der Haupteingangstüre

– Ersthelfer: Herr Heininger, Frau Fritsche

– Übung zum Feueralarm lt. Belehrungskalender: Einmal angesagt im Sept./ Oktober,

der  zweite Termin ist für die Schüler/-innen unangekündigt im Frühjahr

Räumung des Gebäudes

 

Im Brandfall:

– Alarmierung über Sirenen

– Alarmpläne in den Zimmern

– Sammelplatz: Sportplatz

– Nachrichtenstelle Schulleitung

 

Im Bedrohungsfall:

– Alarmierung nach Situation, z. B. Haussprechanlage,  Durchsage

– Sammelplatz nach Anweisung der Einsatzleitung der Polizei

 

 

Alle Lehrer prüfen Vollzähligkeit

– Meldung an Nachrichtenstelle

– Deckung bis zur Entwarnung beibehalten

– Schüler betreuen, beruhigen, Ängste auffangen

 

Nachrichtenstelle nach Situation:

– Schulleitung oder Gemeindeamt

 

Fluchtwege nach Situation:

-Hauptein-/-ausgang in der Aula

– Hauptschulgebäude 3 Ausgänge

– Grundschulgebäude 2 Ausgänge

– Elternbenachrichtigung:

Nach Situation durch Schulleitung oder Gemeindeamt

Schüleradressen werden im Gemeindeamt vorgehalten

 

Anlaufstelle für Eltern: Gemeindeamt

– Betreuung der Eltern durch Schulleitung bzw. Gemeindeverwaltung /Krisenteam der Einsatzleitung

Notruf

  • Notruf zentral über 112
  • Bei Bedrohungssituation: 110 (Polizei) Telefonverbindung mit der Polizei aufrechterhalten – nicht einhängen!
  • Benachrichtigung Schulamt durch Schulleitung
  • Anforderung eines KIBBS-Teams für Krisenfälle (staatl.) durch Schulleitung

– Evtl. Notfallseelsorger über „NOSIS“

Nachsorge

KIBBS-Team, Beratungslehrer, Schulberatung Oberbayern Ost, Regionales Netzwerk (Kirche, Gesundheitsamt, Schulpsychologe, Jugendamt)

 

 

Manuela Biersack, Schulleiterin
HOHENAU-Schule Neubeuern
(Grund- und Mittelschule)

 

Aktualisierung: September 2023