HOHENAU-Schule

Informationen zum Coronavirus

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

update vom 07.03.20 (Hier noch der offizielle Wortlaut des Punkte 1-2 der Allgemeinverfügung des StMGP-  vom 06.03.2020, )

„Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

2. Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.

3.Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.“

„Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 07.03.2020“

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Bitte informieren Sie uns in solchen Fällen umgehend. Neu ist, dass lt. Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums dies eine Muss-Bestimmung ist und auch rückwirkend (also auch für Südtirol) gilt.

gez. Manuela Biersack (Stand 07.03.20 16:45 Uhr)

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update vom 06.03.20

Es gilt der allgemeine Hinweis: Nur Schülerinnen und Schüler, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu an diesem Virus erkrankten Personen hatten, sollen 14 Tage zu Hause bleiben. Bitte informieren Sie uns in solchen Fällen umgehend.

Hinweise zu den Risikogebieten: Das Risikogebiet in Italien wurde (Stand 6.3.20) auf Südtirol erweitert.

Durch Anweisung unserer übergeordneter Behörden sollen alle Schüler und Schülerinnen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem aktuellen Risikogebiet (incl. Südtirol) aufgehalten haben , zu Hause zu bleiben.

Konkret betrifft das somit auch unsere Schülerinnen und Schüler, die in den Faschingsferien in Südtirol waren. Diese sollen dementsprechend nächste Woche zu Hause bleiben.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler gilt die Schulpflicht, der Unterricht findet normal statt. Sollte es kurzfristig zu einer von den Behörden angeordneten Schulschließung kommen, wird diese sofort auf unserer Homepage veröffentlicht.

gez. M.Biersack, Schulleiterin (aktualisiert 06.03.20, 20:30 Uhr)

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Hinweis zur Schuleinschreibung am 17.03.: Kinder und Eltern, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu an diesem Virus erkrankten Personen hatten, sollen bitte nicht zur Schuleinschreibung kommen, sondern sich vorher bei der Schulleitung melden. Die Schuleinschreibung wird in diesem Fall nachgeholt.

gez. M.Biersack, Schulleiterin (Stand 06.03.20)

Änderungen vorbehalten