HOHENAU-Schule

Schuleinschreibung 2021

Schuleinschreibung 2021

Die Anmeldung Ihres Kindes zur Schuleinschreibung erfolgt  pandemiebedingt nicht in einem persönlichen Termin an der Schule. Zur Erfassung der relevanten Daten und Informationen bitten wir Sie das Anmeldeblatt, den Sie in den nächsten Tagen erhalten werden, vollständig und  ausgefüllt bis spätestens 01. März 2021 an uns zurück zu senden (per Post oder in den Briefkasten).          Stand 19.02.21

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 (bzw. bis zum 30. Juni 2021, siehe nachfolgende Hinweise) das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Die Kinder die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden, d. h. diese Kinder durchlaufen das Anmeldeverfahren (Schuleinschreibung) an der Schule wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse entscheiden dann die Eltern, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Jahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis zum 12. April 2021 schriftlich mitteilen. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, wird das Kind für das Schuljahr 2021/22 schulpflichtig.

Kinder, die in der Zeit vom 1.10.2015 bis zum 31.12.2015 geboren sind, können auf Antrag aufgenommen werden und sind dann regulär schulpflichtig. Alle jüngeren Kinder brauchen ein schulpsychologisches Gutachten.

Für die Schuleinschreibung:

  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Bestätigung des Gesundheitsamts über die Schuleingangsuntersuchung mit Nachweis zum Masernschutz
  • Informationsblatt für die Grundschule (freiwillige Vorlage)
  • Sorgerechtsbeschluss als Nachweis der alleinigen Erziehungsberechtigung

Anträge auf Zurückstellung:
Es wird darauf hingewiesen, dass solchen Anträgen nur in begründeten Einzelfällen entsprochen werden kann. Wenn Sie einen Antrag auf Zurückstellung stellen wollen, bitten wir Sie, dies bereits vorab der Schulleitung mitzuteilen. Das betreffende Kind muss aber grundsätzlich an der Schuleinschreibung teilnehmen.

gez. M. Biersack, Rektorin

Flyer Einschulung 2021_22

Verbindliche Anmeldung_oGTS_Grundschule 21-22